Waffengesetz
1.
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Beleg über den vorrübergehenden Verleih einer Waffe ( gem. § 38 Nr. e Waffengesetz ) | |
2.
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Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( gem. § 14 und § 8 WaffG ) | |
3.
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Hinweise zum Ausfüllen des Antrages unter Nummer 2. |
Ausbildung
1.
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Ausbildungsrichtlinien des PSSB | |