Waffengesetz

 

1.
Beleg über den vorrübergehenden Verleih einer Waffe ( gem. § 38 Nr. e Waffengesetz )
2.
Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( gem. § 14 und § 8 WaffG )
3.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages unter Nummer 2.

 

 

Ausbildung

 

1.
Ausbildungsrichtlinien des PSSB